SprachFit - Auf den Anfang kommt es an

„SprachFit“ ist ein Sprachförderprogramm in Baden-Württemberg, das bereits in der Kita beginnt und die Kinder durch die gesamte Grundschulzeit begleitet. Ziel ist es, Kinder mit Unterstützungsbedarf im sprachlichen Bereich so zu fördern, dass sie dem Unterricht gut folgen können und erfolgreich am schulischen Lernen teilnehmen.

In Rahmen des Programms „SprachFit“ legt die Elternstiftung Wert darauf, Eltern über die Wichtigkeit früher Sprachförderung aufzuklären und sie aktiv in den Entwicklungsprozess ihrer Kinder einzubeziehen.

Das Programm wird gefördert durch das Ministerium für Kultus Baden-Württemberg.

Für Eltern sowie pädagogische Fach- und Lehrkräfte stehen Infoblätter, Broschüren, Erklärvideos und weitere Informationen auf der mehrsprachigen Webseite der Elternstiftung www.wegweiser-bw.de bereit.

Fragen und Antworten zum Programm „SprachFit“

Auf den Anfang kommt es an. „SprachFit“ ist ein Programm zur verbindlichen Sprachförderung, welches in der Kita beginnt und sich die gesamte Grundschulzeit durchzieht. „SprachFit“ hat zum Ziel, Kinder, die vor allem im sprachlichen Bereich noch Unterstützung benötigen, so zu fördern, dass sie in der Schule gut mithalten können.

„SprachFit“ besteht aus fünf Säulen und ist ein zielgerichtetes Unterstützungsangebot für alle Kinder, die einen Förderbedarf im Entwicklungsfeld Sprache haben.

Säule 1 findet in der Kita oder in der Grundschule statt und beinhaltet die verbindliche ergänzende Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung,

Säule 2 findet in der Grundschule statt und beinhaltet die Juniorklassen, zusätzliche Sprachförderstunden in Klasse 1 und 2, Sprachförderkurse in Klasse 3 und 4, Lernkurse mit Einbindung der Herkunftssprache, sowie die schrittweise Einführung der Durchgängigen Sprachbildung an allen Grundschulen.

Säule 3 findet in der Kita statt und beinhaltet die Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung,

Säule 4 findet in der Grundschule statt und beinhaltet „Lernen mit Rückenwind“. Das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Basiskompetenzen zu verbessern und ihre sozial-emotionalen Kompetenzen zu stärken.

Säule 5 findet ebenfalls in der Grundschule statt und beinhaltet die Ausweitung der multiprofessionellen Teams im Kontext „Startchancen-Programm“. Das Startchancen-Programm (SCP) bietet gezielte Unterstützung für Schulen mit besonderen Herausforderungen und trägt dadurch aktiv zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit bei.

Zeigen Kinder in der Einschulungsuntersuchung (ESU 1) einen intensiven Unterstützungsbedarf im Entwicklungsfeld Sprache, nehmen sie an der ergänzenden verbindlichen Sprachförderung im letzten Jahr vor der Einschulung teil. Die verbindliche Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung findet im Umfang von vier Unterrichtsstunden pro Woche in der Kita oder in der Grundschule statt. Sie wird durchgeführt von Grundschullehrkräften, von SprachFit-Lehrkräften oder von Pädagogischen Fachkräften der Kita.

Ab dem Schuljahr 2027/2028 entscheidet die Schulleitung, ob ein Kind daran verpflichtend teilnimmt. Bis dahin kann die Teilnahme empfohlen werden.

Nein, die Staatlichen Schulämter richten Sprachfördergruppen im Jahr vor der Einschulung so ein, dass sie für die Kinder in zumutbarer Erreichbarkeit liegen.

Die Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung kann erst dann verpflichtend sein, wenn es auch ein flächendeckendes Angebot gibt, also zum Schuljahr 2027/2028. Bis dahin ist die Teilnahme freiwillig und sie wird empfohlen.

Grundlage für die Identifizierung von Kindern mit Sprachförderbedarf ist in der Regel eine schulärztliche Bewertung des Entwicklungsfeldes Sprache im Rahmen der Einschulungsuntersuchung (ESU 1) durch das Gesundheitsamt.

Die Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung im Umfang von vier Unterrichtsstunden findet entweder an den Grundschulen oder an den Kindertageseinrichtungen statt. Wo genau Sprachfördergruppen eingerichtet werden, steuert das Staatliche Schulamt. Voraussetzung dafür, dass die Förderung in der Kita stattfindet, ist die Zustimmung des Trägers.

Alle Kinder, auch die, die keine Kita besuchen, nehmen an der Einschulungsuntersuchung (ESU) teil. Ergibt sich nach Einschätzung der Schulleitung ein Sprachförderbedarf, sind auch für diese Kinder die vier ergänzenden Sprachförderstunden im Jahr vor der Einschulung verbindlich, wenn sie ab dem 1. August 2027 schulpflichtig werden.

Die Juniorklassen sind ein zusätzliches, dem Bildungsgang Grundschule vorgeschaltetes verpflichtendes Schuljahr für schulpflichtige Kinder mit intensivem Förderbedarf im Entwicklungsfeld Sprache und/oder in anderen Entwicklungsfeldern (kognitiv, motorisch, sozial-emotional) zur Vorbereitung auf die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Klasse 1.

Juniorklassen werden an Grundschulen durch die untere Schulaufsichtsbehörde in Abstimmung mit dem Schulträger als Klassen der Grundschule mit einem Umfang von 25 Wochenstunden und einer Klassengröße von 12 bis 20 Schülerinnen und Schülern eingerichtet.

Die Entscheidung über den Besuch der Juniorklasse trifft die Schulleitung der für das Kind zuständigen Schule im Rahmen der Schulanmeldung. Grundlage für die Entscheidung ist eine umfassende Gesamtbewertung. Dabei fließen die Beobachtungen der Kooperationslehrkraft, der Sprachförderkraft, wenn das Kind an der Sprachförderung vor der Einschulung teilgenommen hat sowie die Ergebnisse der Einschulungsuntersucheng (ESU) ein. Außerdem kann die Schule das Kind zur Durchführung einer pädagogischen Bewertung einladen bzw. ein Gutachten des Gesundheitsamtes einfordern.

Über die finale Aufnahme eines Kindes in die Juniorklasse entscheidet die Schulleitung der Juniorklasse.

In den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 kann die Schulleitung einen Besuch der Juniorklasse empfehlen. Die Eltern entscheiden, ob das Kind die Juniorklasse besucht. Ab dem Schuljahr 2028/2029 entscheidet die Schulleitung über den verpflichtenden Besuch der Juniorklasse.

Grundschulförderklassen sind ein freiwilliges Angebot für zurückgestellte Kinder, über deren Teilnahme die Eltern entscheiden. Die Förder- und Betreuungszeit der Grundschulförderklassen beträgt 22 Unterrichtsstunden, sie haben keinen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, es gibt keine verbindliche Rahmenkonzeption bzw. Qualifizierungsmaßnahme für das dort tätige Personal.

Juniorklassen sind Regelklassen der Grundschulen. Über die Teilnahme an der Juniorklasse entscheidet ab dem Schuljahr 2028/2029 die Schulleitung der Grundschule des Schulbezirks. Bis dahin kann eine Teilnahme empfohlen werden. Ab 2028/2029 gibt es keine Zurückstellung mehr für Kinder deren Förderbedarf den Besuch der juniorklasse erfordert, um erfolgreich am Bildungsgang der Grundschule teilnehmen zu können. Sie besuchen dann die Juniorklassen mit 25 Unterrichtstunden, in Klassen mit 12 – 20 Schülerinnen und Schülern und Anspruch auf ganztägige Betreuung und Bildung.

Die Juniorklasse unterliegt der Schulpflicht. Die Grundlage für die Förderung in der Juniorklasse bildet das „Bildungsprogramm für Juniorklassen in Baden-Württemberg“, das vorgibt, welche Entwicklungsbereiche wie unterstützt werden. Das Personal, das in der Juniorklasse tätig ist, durchläuft eine Qualifizierungsmaßnahme und arbeitet mit entsprechender Besoldung/Entgeltgruppe als SprachFit-Lehrkraft in der Tätigkeit einer Grundschullehrkraft.

Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen, deren Förderbedarf überwiegend darauf beruht, dass sie die deutsche Sprache noch nicht im erforderlichen Maß erwerben konnten (insbesondere auf Grund eines Zuzugs vor nicht allzu langer Zeit), besuchen eine Vorbereitungsklasse oder eine Regelklasse mit ergänzender Sprachförderung in einem Vorbereitungskurs (teilintegratives bzw. vollintegratives Konzept). Falls diese Kinder im Bereich der nicht die deutsche Sprache betreffenden Kompetenzen noch nicht schulbereit sind, kommt ein Besuch der Juniorklasse jedoch in Frage.

Der Unterricht in einer Vorbereitungsklasse dient vorwiegend dem Erlernen der deutschen Sprache, des Fachwortschatzes sowie schulischer Techniken und Arbeitsweisen. Er bereitet auf den Unterricht und die Integration in die Regelklassen vor und ist mit diesem eng verzahnt. Die Förderschwerpunkte liegen auf der Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen, der Demokratiebildung sowie ggfs. allen Fächer der Regelklasse. Eine Vorbereitungsklasse besteht aus 10 – 24 Schülerinnen und Schüler mit mindestens 14 Unterrichtsstunden in der Woche.

Eine Juniorklasse besuchen schulpflichtige Kinder mit Förderbedarfen im Entwicklungsfeld Sprache und/oder anderen Entwicklungsfeldern im kognitiven, motorischen und sozial-emotionalen Bereich. Ziel der Juniorklassen ist es, die dort aufgenommenen Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung so zu fördern, dass spätestens am Ende des jeweiligen Juniorklassenjahres die Schul- und Lernbereitschaft soweit entwickelt ist, dass ein Wechsel in die Klasse 1 möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, dem Bildungsgang der Grundschule folgen zu können bzw. die hierzu notwendigen Voraussetzungen im Bereich der im Bildungsprogramm für Juniorklassen ausgebrachten Lern- und Entwicklungsbereiche zu erwerben. Eine Juniorklasse besteht aus 12- 20 Schülerinnen und Schülern, mit 25 Unterrichtstunden in der Woche.

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Grundschulförderklassen werden zum 1. August 2026 aufgehoben und in Juniorklassen überführt.

Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen, die erst kurze Zeit in Deutschland sind, besuchen eine Vorbereitungsklasse oder eine Regelklasse mit ergänzender Sprachförderung in einem Vorbereitungskurs (teilintegratives bzw. vollintegratives Konzept).

Auch sie können eine Juniorklasse besuchen, wenn die Schulleitung dies entscheidet. Die Juniorklasse ist für schulpflichtige Kinder, die im Entwicklungsbereich Sprache und/oder in anderen Entwicklungsbereichen (kognitiv, motorisch, sozial-emotional) Unterstützungsbedarfe aufweisen.

Nein, Kinder mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, der im Falle einer inklusiven Beschulung in Klasse 1 der Grundschule die Beschulung mit einem anderen Abschlussziel als dem der Grundschule zur Folge hätte, können keine Juniorklasse besuchen. Ihr Bildungsanspruch wird direkt über eine inklusive Beschulung oder eine Beschulung durch den Besuch eines SBBZ erfüllt.

Nein, bis zum Jahr 2028/2029 werden insgesamt 832 Juniorklassen eingerichtet. Die Standorte der Juniorklassen werden so eingerichtet, dass sie für die Kinder in zumutbarer Erreichbarkeit liegen.

Als erstes werden die bestehenden Grundschulförderklassen in Juniorklassen überführt. Im Anschluss ist eine Ausdehnung in die Fläche vorgesehen. Die Juniorklassen werden von den Staatlichen Schulämtern im Benehmen mit dem Schulträger eingerichtet.

Juniorklassen bestehen aus 12 bis 20 Schülerinnen und Schülern, die rechnerische durchschnittliche Klassengröße liegt bei 16.

Der flächendeckende Ausbau ist im Schuljahr 2028/2029 mit 832 Juniorklassen erreicht. Bis zur flächendeckenden Einrichtung der Juniorklassen kann ab dem Schuljahr 2026/2027 für Kinder die entsprechende Empfehlung zum Besuch einer Juniorklasse ausgesprochen werden. Die Verbindlichkeit des Besuchs einer Juniorklasse tritt erst mit dem Erreichen der Flächendeckung in Kraft.

Diese Kinder erhalten in der Schule zusätzlichen Sprachförderunterricht in Klasse 1 und in Klasse 2. Wenn die Schule Lernkurse mit Einbezug der Herkunftssprache, ‚Lernen mit Rückenwind‘ oder andere Zusatzangebote durch pädagogische Assistentinnen und Assistenten anbietet, können die Kinder auch daran teilnehmen.

Über den Besuch der Juniorklasse entscheidet die Schulleitung unter Erstellung einer Gesamtbewertung des Entwicklungsstandes bei der Schulanmeldung. Werden mehr Kinder in einer Juniorklasse angemeldet, als Kapazitäten vorhanden sind, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Kind einer anderen Juniorklasse zuweisen.

Nein, Schülerinnen und Schüler der Juniorklasse erhalten kein Zeugnis.

Ansprechpartnerin

Nina Khabelashvili

Koordinatorin im Programm "SprachFit"